Erste Hilfe-Training
Interessenten: Betriebe; Einrichtungen; Gewerbe
Erste Hilfe in Betrieben und Einrichtungen: hier sind Unternehmer und Leiter gefordert. Sie haben nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften die entsprechende Anzahl von „Betrieblichen Ersthelfern“ und deren Fortbildung zu gewährleisten. Hier wird unter anderem das Gefährdungspotential berücksichtigt aber auch die Anzahl von Baustellen.
Bei Verstößen gegen die Vorschriften laufen Unternehmer und Einrichtungen Gefahr von empfindlichen Strafen- unabhängig von der moralischen Vernachlässigung der Fürsorgepflicht.
Wir bieten Kurse zur Ausbildung von Betrieblichen Ersthelfern und deren Fortbildung an, wahlweise „vor Ort“ oder in unseren Schulungszentren.
Nur wenige Ersthelfer im Betrieb, die fortgebildet werden müssen? Ihr Ersthelfer kann als Gast bei einem anderen Unternehmen an einer Fortbildung teilnehmen. Wir beraten Sie!
Die Abrechnung übernehmen wir für Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und unser Service umfasst auch die turnusgemäße Erinnerung, wann Folgekurse fällig werden.
Mindestteilnehmerzahl: 7
ASB-Mitglieder: kostenfrei nach Einreichung Gutschein/ Mitgliedernachweis
Kosten: keine; Abrechnung erfolgt über BG oder Unfallkasse
Anmeldung/Anfragen: E-Mail-Kontaktformular oder per Telefon unter 038203 - 479-0.